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Der Energieausweis

Der Energieausweis wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) entwickelt und in einem bundesweiten Feldversuch an über 3.500 Gebäuden getestet. Grundlage für die Berechnung ist ein einheitliches Verfahren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den geltenden DIN-Normen.
Der Energiepass
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
 

Ablauf


Zunächst werden bei einer Gebäudebegehung die erforderlichen Daten aufgenommen. dabei werden die Qualitäten und Abmessungen von Wänden, Decken, Fenstern etc. sowie der Heizungs- und Warmwasserversorgungs-
anlage protokolliert. Hierbei sollte der Eigentümer Verbrauchsabrechnungen, Bauunterlagen, Baupläne sowie aktuelle Messprotokolle des Schornsteinfegers bereit halten.
Der Energieausweis wird Ihnen bei einem weiteren Termin übergeben und dabei werden Ihnen die wichtigsten Ergebnisse und Modernisierungstipps erläutert.

Honorar

Die Kosten sind abhängig vom Untersuchungsaufwand, der Größe des untersuchten Objekts und vom angewandten Verfahren (ausführliches Verfahren/Kurzverfahren).
Im bundesweiten Feldversuch lagen die Kosten im Regelfall unter 300,00 € (Kurzverfahren). die im Einzelfall zu erwartenden Kosten werden vor der Beauftragung festgelegt.
Der Energieausweis gilt selbstverständlich für das gesamte Gebäude. Dies bedeutet, dass auch die Kosten nur einmal je Gebäude anfallen und nicht je Wohnung. Der Energieausweis für Gebäude verbleibt beim Eigentümer.


Kosten des Energieausweises für Wohngebäude
Energieausweis für... Einzelpreis
Einfamilienhäuser 250,00 Euro
Mehrfamilienhäuser (bis 6 WE) 325,00 Euro
Mehrfamilienhäuser (ab 7 - 15 WE) 400,00 Euro
Mehrfamilienhäuser (über 7 WE) 450,00 Euro

Alle genannten Preise sind Endpreise zuzüglich Mehrwertsteuer! Mögliche Fahrtkosten (inclusive bis 100 Km Umkreis) sind im Vorfeld individuell abzusprechen!
Beachten Sie bitte bei Interesse, dass oben genannte Preise das Vorliegen von Bestandsunterlagen (Gebäudeabmessungen, Baubeschreibungen von Wand, Dach, Decke, Fenster, Fußboden, Haus und Wohnungstüren) sowie zur Anlagentechnik (mindestens Heizkörper, Wärmeerzeuger, Pumpen, Reglung, Warmwasserbereitung, Protokoll Bezirkskaminkehrer) voraussetzen. Planunterlagen zur Baugenehmigung sind möglicherweise noch im Archiv des Bauamtes verfügbar. Wenn nicht, sind Angaben des/der Eigentümer(s) notwendig.
Nach der dena-Vorschrift (Energieausweis-Pflichtenheft) ist eine einmalige Begehung und Bestandsaufnahme des Objektes vorzunehmen. Für diese Begehung werden keine Extrakosten erhoben! Für möglicherweise zusätzlich notwendige Maßnahmen, wie z. B. Aufmaße, Flächenermittlung, Bauteilerfassung oder Anlagencharakterisierung erhöhen sich die genannten Preise abhängig vom Zeitaufwand des Mitarbeiters vor Ort um 52,20 Euro je Stunde.

Die Einhaltung der dena-Vorschriften stellt, nach Angaben der DENA, die volle Gültigkeit des Energieausweises von 10 Jahren sicher.
Für Wohnungsunternehmen, Banken oder Immobilienmakler sowie bei besonderen Objekten (Denkmalschutz; baugleiche Gebäude) werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.

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