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Der Energieausweis | ![]() |
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© Dr. Dipl.-Ing. Holger Pump-Uhlmann | powered by catal.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Energieberatung Die fachmännische Vor-Ort-Beratung stellt eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer dar, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld zu investieren. Daher ist eine unabhängige "Energieberatung vor Ort", die nur von dafür zugelassenen Ingenieuren durchgeführt wird, eine wesentliche Entscheidungshilfe für Haus- und Wohnungseigentümer, die Investitionen, für Energieeinsparung und Umweltschutz, insbesondere für Wärmedämmung, den Austausch der Heizungsanlage und für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien beabsichtigen. Die Beratungskosten hierfür werden bezuschusst. Ich bin als Energieberater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Förderung der Beratung zur sparsamen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort zugelassen und somit berechtigt, Anträge auf Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zu stellen. Ein Beispiel: Für ein Ein-/Zwei-Familienhaus kann ein Zuschuss von bis zu 300,-- Euro für eine Beratung gewährt werden. Darüber hinausgehende Kosten hat der Eigentümer als Eigenanteil zu tragen. Die anfallenden Kosten können Sie aus der folgenden Tabelle entnehmen:
Welche Gebäude kommen in Frage?
Was macht der Energieberater? Die "Energieberatung vor Ort" besteht aus 3 Phasen und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. 1. Phase: 2. Phase: In einem persönlichen abschließenden Beratungsgespräch wird dem "Beratungsempfänger" der Bericht ausgehändigt und der Inhalt im einzelnen leichtverständlich und nachvollziehbar erörtert. Außerdem informiere ich Sie darüber, ob öffentliche Fördermittel gewährt werden können. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie folgende Möglichkeiten bedenken und nutzen: 1. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können bei
Sanierungen zinsgünstige Darlehen beantragt werden. Bei der Sanierung
soll aus energetischer Sicht der Neubau-Standard erreicht werden. Nach
Abschluss der Sanierung attestiere ich Ihnen die Durchführung
der Maßnahme und erstelle Ihnen den Energiebedarfsausweis gemäß EnEV
(Energie-Einspar-Verordung). Im Moment ist ein 15 %iger „Teilschulderlass“ (Zuschuss)
an Ihren Ernergieeinsparmaßnahmen möglich. ![]() |